Honorar

Für die Abrechnungen der Leistungen ist grundsätzlich – je nach Tätigkeit – das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz- oder die Steuerberatervergütungsverordnung einschlägig. Über die Einzelheiten informiere ich Sie gern.Bei bestimmten Tätigkeiten, z. B. Entwurf eines Vertrages, außergerichtliche Beratungen oder Vergleichsverhandlungen u.a., können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Honorare nach Vereinbarung auf Zeitbasis abgerechnet werden. Auch ist unter bestimmten Voraussetzungen die Vereinbarung einer Pauschalvergütung möglich. Der Stundensatz richtet sich nach verschiedenen Faktoren. So werden u.a. der Schwierigkeitsgrad und die Bedeutung der Sache berücksichtigt. Selbstverständlich wird vor Beginn des Auftrages die Kostenfrage einvernehmlich erörtert.