Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts berate ich die Mandanten auf sämtlichen Teilgebieten. Die Beratung beginnt bei der Gründung von Unternehmen (hauptsächlich Personen- oder Kapitalgesellschaften) mit der Prüfung und Entscheidung für eine Rechtsformwahl. Die Tätigkeit umfasst weiter die Erstellung von Verträgen, z.B. Gesellschafts- oder Geschäftsführerverträge, Unternehmensverträge und viele andere mehr, die typischerweise anfallen. Eine Unterstützung, außergerichtlich oder gerichtlich, bei Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander wird ebenfalls angeboten. Schließlich berate ich die Mandanten bei einer Liquidation oder einem Insolvenzrisiko eines Unternehmens In diesem Bereich wird den Mandanten eine umfassende Unterstützung.

Unternehmenskauf / Umwandlungen

Die Beratung und Begleitung erfolgt bei der Vorbereitung und Durchführung von Unternehmenskäufen/-verkäufen mit Due- Dilligence Prüfungen sowie im Vorfeld von Unternehmenskäufen mit Vertragsverhandlungen. Bei Umstrukturierungen oder Umwandlungen (Spaltung, Formwechsel, Verschmelzung u.a.) von Unternehmen wird umfassend und übergreifend beraten sowie übernehme ich alle Vertragsarbeiten.

Wirtschafts- und Handelsrecht

Auf diesem Gebiet wird eine Beratung und Unterstützung geboten, insbesondere auch bei Sanierungen oder Krisen von Unternehmen, aber auch zu allen Fragen des Handelsrechtes.