Steuerrecht
Ich unterstütze Sie bei der Steuerdeklaration, der Steuerberatung, bei finanzgerichtlichen Verfahren, Steuerstrafverfahren sowie beim Erbrecht und der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Steuerberatung
Ich unterstütze die Mandanten zunächst natürlich auf dem Feld der klassischen Steuerberatung, d. h. bei der Erfüllung der steuerlichen Deklarationspflichten, also Erstellung von Lohn- und Finanzbuchhaltungen, Jahresabschlüssen wie Gewinnermittlungen sowie der Anfertigung von betrieblichen wie privaten Steuererklärungen. Darüberhinaus wird die Begleitung und Betreuung bei Betriebsprüfungen angeboten. Schließlich wird eine umfassende steuerliche (und auch juristische) Gestaltungsberatung geboten.
Finanzgerichtliche Verfahren
Im Rahmen der Durchsetzungsberatung biete ich die Betreuung und Vertretung beginnend bei außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, fortsetzend bei Klage- und Beschwerdeverfahren von den Finanzgerichten bis hin zum Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof an.
Erbrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolge
In diesem Bereich wird den Mandanten eine umfassende Unterstützung geboten. Dies beginnt bei der geordneten und steueroptimierten Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen oder Schenkungen .und zwar auch unter Berücksichtigung von gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten. Dies gilt auch für die Nachfolgeplanung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge. Nach dem Erbfall bin ich bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen behilflich oder vermittle bei Streitigkeiten von Mitgliedern einer Erbengemeinschaft. Die Erstellung von Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen gehört ebenfalls zum Angebot.
Steuerstrafverteidigung
Das Feld umfasst die Beratung bei „problematischen“ Erbschaften, Schwarzgeldern oder ähnlichen Thematiken, Unterstützung bei Selbstanzeigen sowie die Strafverteidigung schon im Ermittlungsverfahren bis hin zu gerichtlichen Verhandlungen und Hilfestellungen bei Ermittlungen der Steuerfahndung. Gerade bei Verhandlungen mit den Ermittlungsbehörden ist Verhandlungsgeschick von Nöten. Oft kann damit eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens (mit Auflagen und Zahlung eines „Reuegeldes) erreicht werden.